PO-Änderung
Eine Änderung der Prüfungsordnung (PO) ist notwendig, wenn zum einen Änderungen an Modulen vorgenommen werden, die in der Prüfungsordnung verankert sind (Änderung Fachprüfungsordnung – FPO) oder zum anderen elementare Änderungen im Studiengang beabsichtigt sind (Änderung Rahmenprüfungsordnung – RPO) .
Drei Arten von Änderungen im Curriculum sind möglich:
Für das Inkrafttreten einer Prüfungsordnungsänderung ist ein festgelegter Gremiendurchlauf einzuhalten, der sowohl Gremien des Fachbereichs als auch der Universität umfasst. Hier finden Sie den Zeitplan – inklusive Ablauf der Prozessschritte – für das
Inkrafttreten der PO zum …
Der zugehörige Prozess ist hier einsehbar.