Anerkennung Auslandleistungen
Sie sind richtig, wenn… |
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Sie sind falsch, wenn… |
Beachten Sie bei den o. g. Fällen bitte die folgende Informationsseite: Anerkennung Inland |
Was haben Sie zu tun?
Eine kompakte Erläuterung finden Sie im Leitfaden zur Anrechnung von im Ausland erbrachte Leistungen (Kurzfassung). Eine detaillierte Übersicht zur Anerkennung von Prüfungsleistungen gibt Ihnen der Leitfaden zur Anrechnung von Sudien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der FAU.
Weitere Informationen und Erläuterungen auf Englisch finden Sie auf der Seite des International Office.
For more information and explanations in English, please visit the International Office website.
1. Für Erasmusprogramm bewerben bzw. Auslandsaufenthalt organisieren.
2. Mögliche ausländische Module, die für eine Anerkennung am Fachbereich in Frage kommen identifizieren.
3. WiSo-Learning-Agreement (in english) für ausländische Module mit dem fachbetreuenden Lehrstuhl vereinbaren.
für ERASMUS-Studierende gilt ergänzend zum ERASMUS-Learning Agreement:
a) Obere Spalte mit ausländischen Kursinfos ausfüllen. b) Untere Spalte keine dt. Kursinfos eintragen, sondern Vermerk „see learning agreement School of Business and Economics“ angeben. |
4. Module im Ausland ablegen.
5. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (–> Hinweise & Formulare –> Formulare für Bachelor-Studiengänge bzw. Master-Studiengänge) von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen i.V.m. der/n Bescheinigung/en über das/die bestandene/n Modul/e dem/der Studiengangskoordinator/in vorlegen.
6. Der/Die Studiengangskoordinator/in übernimmt die komplette Umrechnung der Modulnoten. Die Notentabellen die dafür verwendet werden, sind vom zuständigen Programmbetreuer festgelegt worden und im International Office einsehbar, werden aber nicht elektronisch verschickt o.ä. Sie wurden unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrungswerte unserer Professoren, gemäß der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), auf Grundlage der „Modifizierten Bayrischen Formel“ und länderspezifischer Besonderheiten gebildet.
7. Das vom Studiengangskoordinator/in unterzeichnete Anerkennungsformular zur Unterschrift an das Büro für Internationale Beziehungen weiterreichen (bitte eine Kopie dafür mitbringen).
8. Abschließend das Anerkennungsformular an das Prüfungsamt weitergeben.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Notenumrechnung von ausländischen Studienleistungen:
- Für die Umrechnung werden nur die nationalen Noten („Local Grades“), die auf dem offiziellen Transcript of Records ausgewiesen sind, zugrunde gelegt.
- Weitere Angaben neben dem „Local Grade“ wie ECTS-Grade, Grade Point Average, Grade Point, Class Performance Evaluation, o.ä. werden bei der Umrechnung nicht berücksichtigt.
- Werden auf dem Transcript of Records gleichzeitig Noten in % und ein anderes Notensystem ausgewiesen, zählt die %-Note.
- Eventuelle Umrechnungsempfehlungen der ausländischen Hochschulen können ebenfalls nicht beachtet werden.
- Der Prüfungsausschuss bzw. das International Office (in Absprache mit den Programmbetreuern) behält sich vor, die Umrechnungstabelle in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu ändern. Für die Notenumrechnung ist die am Tag der Antragstellung gültige Version der Tabelle ausschlaggebend, die den Studiengangskoordinatoren vorliegt.
- Wenn Sie in Europa an einem Erasmus-Programm teilnehmen, kann es sein, dass Ihre Gastuniversität Sie nach dem ECTS-Notensystem (A-B-C-D-E-F) benotet. Sollte auf Ihrem Transcript of Records kein anders Notensystem ausgewiesen sein, wird die Umrechnung nach ECTS-Noten vorgenommen.
Der zugehörige Prozess ist hier einsehbar!
Jörg Reisner, M.A.Leiter Internationales Büro
Verwaltung und Serviceeinrichtungen Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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