Anerkennung Studienzeit
Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen bei Hochschulwechsel / Fachwechsel:
Sie sind richtig, wenn… |
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Sie sind falsch, wenn… |
Beachten Sie bei den o. g. Fällen bitte folgende Informationsseite: Anerkennung Ausland |
Was haben Sie zu tun?
- Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen inkl. Anlage I und Anlage II aus (Studienwechsler innerhalb der FAU müssen nur Antrag und Anlage I einreichen). Um die Bearbeitung zu erleichtern füllen Sie alle Formulare bitte am PC aus. Anträge zur Anerkennung für Bachelor und Master, inkl. Anlagen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes
- Geben Sie alle Formulare inkl. aller geforderten Dokumentationen zur Prüfung der Gleichwertigkeit (siehe Antrag), im Prüfungsamt ab.
- Eine detaillierte Übersicht zur Anerkennung von Prüfungsleistungen gibt Ihnen der Leitfaden zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der FAU.
Was haben Sie zu beachten?
- Der Antrag ist zu Beginn des Studiums oder der Aufnahme des neuen Studiengangs und unbedingt vor der Anmeldung zu den Prüfungen zu stellen!
- Das Prüfungsamt entscheidet erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Fachvertreter über die Anerkennung. Ihr Antrag wird vom Prüfungsamt direkt an die zuständigen Fachvertreter weitergeleitet. Rechnen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit.
(Stand: 18.06.2018)
Der zugehöige Prozess ist hier einsehbar.